Allgemeine Inkassodienstleistungen
Vorgerichtliches Inkasso
Schriftliche Zahlungsaufforderung, persönliches Gespräch - telefonisch und vor Ort
Sie übergeben uns den offenen Rückstand, welcher noch am selben Tag in unsere Bearbeitung aufgenommen wird. Es hat sich gezeigt, dass nicht nur durch eine schriftliche Zahlungsaufforderung sondern vor allem durch den persönlichen Kontakt - entweder mittels Telefoninkasso oder durch unsere Außendienstmitarbeiter vor Ort - mit dem zahlungspflichtigen Kunden eine effiziente Lösung gefunden wird.
- Call Center
Unser Call Center unterstützt das Routinemahnwesen unserer Auftraggeber. Wir führen Telefonmahngespräche und aktualisieren Ihre Kundendaten.
- Persönliche Intervention vor Ort
Langjährige Erfahrung und gute Ausbildung ermöglichen unseren Außendienstmitarbeitern mit Ihrem Kunden ein angekündigtes, positiv geführtes persönliches Gespräch zur Abklärung der wirtschaftlichen Situation zu führen. Unser Auftreten als externer und unabhängiger Dienstleister führt dadurch meist zu einer raschen und positiven Erledigung.
Sollte in dieser Phase kein Erfolg herbeigeführt werden können, wird Ihnen der AVS-Vertragsanwalt für die gerichtliche Betreibung zur Verfügung gestellt.
Gerichtliches Inkasso
Der AVS-Vertragsanwalt ist Experte für diese Belange. Klage, Exekution bis hin zum Vermögensverzeichnis werden ohne Verzögerungen durchgeführt. Diese rasche Vorgehensweise sichert die Möglichkeit der Einbringlichmachung Ihrer Forderung.
Nachgerichtliches Inkasso
Ein rechtskräftiges Urteil verjährt erst nach 30 Jahren. Wir sind in der Zeit permanent bemüht, Ihren Außenstand einbringlich zu machen. Wir halten Ihre ausgeklagten Forderungen in Evidenz und überprüfen regelmäßig die wirtschaftliche Situation Ihres Kunden.