Sonderdienstleistungen
Insolvenz
Unternehmens- und Privatinsolvenzen (=Schuldenregulierungsverfahren).
AVS unterstützt in diesem Bereich sowohl den Masseverwalter als auch Sonderungsgläubiger.
Überwachung von Konkursquoten
AVS übernimmt die Überwachung bzw. Evidenzhaltung sowie Inkasso der Konkursquoten in allen bereits bestehenden Insolvenzfällen. Selbstverständlich ist damit auch das Mahnverfahren verbunden.
Sicherstellung und Verwertung von Mobilien in Kooperation mit dem Masseverwalter
Im Zuge des Insolvenzverfahrens übernimmt AVS den Einzug und Verwahrung sowie Verwertung von Mobilien (z.B. Kfz).
Von Gerichten anerkannter Treuhänder im Abschöpfungsverfahren (gem. §202 (2) IO)
Das Abschöpfungsverfahren wird bei Ablehnung eines Zahlungsplanes bzw. Zwangsausgleiches - durch die Gläubiger - eingeleitet. In diesen Fällen wird das pfändbare Einkommen an den Treuhänder überwiesen, der seinerseits die Gelder an die Gläubiger verteilt.
Der Schuldner erhält im Normalfall nach 7 Jahren und Erreichung einer Quote von mindestens 10 % (Stand per 12/2015) die Restschuldbefreiung.
Forderungskauf
AVS steht mit mehreren Gesellschaften in Verbindung, wodurch die Möglichkeit besteht Forderungspakete von notleidenden sowie titulierten Forderungen zu kaufen. AVS bzw. deren Investoren bewerten Ihre Forderungen und berechnen darauf basierend einen fairen Kaufpreis.
Demzufolge bleibt Ihre Liquidität gesichert und Sie sparen Zeit und Aufwand im Rechnungswesen und entlasten dadurch Ihre Mahn- und Rechtsabteilung.